Die SPD Gablingen verfolgt das kommunal- und umweltpolitische Ziel des Artenschutzes – eng damit verknüpft hiermit ist das konsequente Eintreten gegen den „Flächenfraß“.
Der Flächenverbrauch in Bayern ist eines der größten ungelösten Probleme unserer Zeit.
Mit dem Wachstum geht der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Gewerbeflächen einher. Dies macht sich auch in einem Flächenstaat wie Bayern bemerkbar. Bayern zählt seit Jahren zu den Spitzenreitern im Flächenverbrauch in Deutschland.
Was bedeutet Flächenverbrauch und wie groß ist er in Bayern?
Der Flächenverbrauch ermittelt sich aus der statistischen Erfassung von Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Daten und Fakten zum Flächenverbrauch in Bayern für das Jahr 2019 (Quelle: www.stmuv.bayern.de):
• Rund 11 ha pro Tag was in etwa 15 Fußballfelder (70 x 100 m) entspricht.
• Pro Jahr werden rund 39 Quadratkilometer (km²) Freifläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt.
• Der Versiegelungsgrad der verbrauchten Flächen (Bodenversiegelung) beträgt ca. 51 %, d. h. die Flächen werden mittels Asphalts, Beton, Pflaster etc. wasserundurchdringlich befestigt (Straßen, Plätze, Hofflächen etc.).
• Als Folge des zunehmenden Flächenverbrauchs stieg in Bayern der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche von 1981 bis 2019 von 8,0 Prozent (%) auf 12,1 % an.
• Der Flächenverbrauch in Bayern beträgt ca. 3,0 Quadratmetern (m²) pro Einwohner und Jahr.
• Bayern ist beim Flächenverbrauch pro Einwohner und Jahr beim Ländervergleich in Deutschland an 3. Stelle.
• Die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche verläuft deutlich dynamischer als die Einwohnerentwicklung. Während die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Zeitraum 1980-2019 um 52 Prozent (%) zunahm, stieg die Einwohnerzahl nur um 20 % an.
Gründe für die auseinanderklaffende Schere zwischen Einwohnerentwicklung und Flächenverbrauch sind die Ausweisung von Bauland in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang, die Zunahme der Einpersonenhaushalte und der zunehmende Bau von Gewerbe- und Verkehrsflächen.
Wie wirkt sich Bodenversiegelung aus?
Übermäßige Bodenversiegelung bewirkt (Quelle: www.umweltbundesamt.de)
• eine gestörte Grundwasserneubildung. Die Auffüllung der Grundwasservorräte wird behindert.
• den Anstieg des Überschwemmungsrisikos, da Kanäle und Vorfluter die abfließenden Wassermassen nicht mehr fassen können.
• dass das Kleinklima negativ beeinflusst wird, da versiegelte Böden kein Wasser verdunsten. Dadurch wird die Kühlung der Luft wird verhindert.
• dass die Neubildung von fruchtbaren Böden verhindert wird, da bei dauerhafter Abgeschlossenheit des Bodens von Luft und Wasser die Bodenfauna zugrunde geht.
• dass die natürliche Struktur des Bodens gestört wird. Dies ist nur mit hohem Aufwand rückgängig zu machen. Auch im Anschluss an eine Versiegelung bleibt die Bodensturktur gestört.
Was tut die bayerische Staatsregierung dagegen?
Auch die bayerische Staatsregierung hat erkannt, dass der Flächenverbrauch im Freistaat zu hoch ist. Dementsprechend wurden z. B. folgende Maßnahmen in die Wege geleitet (Quelle: www.landesentwicklung-bayern.de und www.stmuv.bayern.de:
• Bereits im Jahr 2003 haben Umwelt- und Innenministerium gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden das Bündnis Flächensparen initiiert. Mit Fortbildungsmöglichkeiten, Ausstellungen, dem Bayerischen Flächensparforum u. ä. soll die Bewusstseinsbildung in den Kommunen gefördert werden.
• Entsprechend der bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie 2013 soll eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenneuverbrauch angestrebt werden. Kommunen sollen bei einer flächensparenden Siedlungspolitik unterstützt werden. Den Kommunen wurden zahlreiche Instrumente zum Flächensparen wie z. B. eine „Flächenmanagement-Datenbank“ und einen „FolgekostenSchätzer“ zur Verfügung gestellt
• Start der Flächensparoffensive. Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 – 2023 wurde eine deutliche und dauerhafte Senkung des Flächenverbrauchs im Freistaat sowie ein Bekenntnis zum Reduktionsziel der Bundesregierung für den Flächenverbrauch auf 30 ha pro Tag bis 2030 vereinbart. Zur Umsetzung wurde die Zielsetzung von 5 ha pro Tag im Bayerischen Landesplanungsgesetz (BayLplG) vereinbart.
Leider wirken die von der bayerischen Staatsregierung entwickelten Maßnahmen noch immer nicht überzeugend.
Viele Kommunen gehen nach wie vor z. B. für die Entwicklung von Gewerbeflächen oder den Bau von Supermärken zu leichtfertig mit ihren Flächenreserven um. Den Kommunen muss noch stärker bewusst werden, dass der nachhaltige Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Flächen, wie auch der Klimaschutz ein wesentlicher Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und somit zur Sicherung der Zukunft unserer Kinder ist.
Noch eine weiterführende Seite: www.lfu.bayern.de.
Helmut Grieshaber
Gemeinderatsmitglied SPD-Gablingen 18.02.2022